Im Schutzgeld-Prozess in Cottbus sind zwei Männer zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie im Juni 2025 gemeinsam versucht hatten, von einem bekannten Cottbuser Gastronomen 5.000 Euro zu erpressen. Über das Urteil hatte zuerst die Lausitzer Rundschau berichtet.
Zusätzlich müssen die beiden Verurteilten gemeinsam 5.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleiben die Männer auf freiem Fuß.
Schutzgeld-Prozess in Cottbus: Gericht sieht gemeinsamen Tatplan
Nach mehrmonatiger Verhandlung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass die beiden Männer gemeinsam gehandelt hatten. Das Gericht bewertete ihre Rollen dabei als gleichwertig.
Einer der Männer soll als Wortführer aufgetreten sein. Der andere habe nach Überzeugung des Gerichts durch seine körperliche Präsenz zur Drohkulisse beigetragen.
Das Gericht verhängte damit genau die Strafen, die auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: jeweils drei Jahre Haft.
Gastwirt ging zur Polizei
Nach den Feststellungen des Gerichts sollen die Männer mehrfach in dem Lokal erschienen sein und ihre Forderung nach 5.000 Euro mit Gewaltdrohungen untermauert haben.
Der betroffene Gastronom zahlte das geforderte Geld nicht, sondern wandte sich an die Polizei.
Daraufhin wurde eine fingierte Geldübergabe vorbereitet. Bei dieser wurden die Männer schließlich von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen.
Im Prozess wurden unter anderem der betroffene Gastwirt, Polizeibeamte und ein weiteres mutmaßliches Opfer als Zeugen gehört.
Zusätzlich 5.000 Euro für den Gastronomen
Neben den Haftstrafen müssen die beiden Verurteilten gemeinsam 5.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Zinsen an den Gastronomen zahlen.
Nach Angaben seines Anwalts leidet der Mann weiterhin unter den Folgen der Tat. Die Erpressung habe für ihn außerdem wirtschaftliche Auswirkungen gehabt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die beiden Verurteilten müssen ihre Haftstrafen zunächst nicht antreten. Das Gericht sieht derzeit keine akute Flucht- oder Verdunklungsgefahr.
Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, würden die Männer zum Haftantritt geladen.
Staatsanwalt Olaf Jurtz zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden, da das Gericht seinem Strafantrag gefolgt sei. Er rechnet allerdings damit, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden. Die Verteidigung hatte im Verfahren andere Anträge gestellt, für einen der Angeklagten war ein Freispruch gefordert worden.
Verfahren gegen dritten Angeklagten läuft weiter
Für einen dritten Angeklagten ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Sein Verfahren wird getrennt fortgeführt.
Ihm werden eine weitere Schutzgelderpressung sowie ein Angriff auf einen Friseur mit einer Metallstange vorgeworfen. Über diese Vorwürfe ist noch nicht entschieden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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