Die Stadt Lübben unterstützt ihre Einwohner auch 2026 bei der Laubentsorgung. Vom 12. Oktober bis voraussichtlich Mitte November werden acht kostenlose Laubcontainer in den Ortsteilen aufgestellt. Zusätzlich können Bürger Laub aus städtischen Bereichen beim Baubetriebshof abgeben. Wichtig: Gartenabfälle und Laub vom eigenen Grundstück gehören nicht in die Container.
Kostenlose Laubentsorgung in Lübben ab 12. Oktober
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Bürger der Stadt Lübben und ist für Laub von Straßenbäumen und öffentlichen Bürgersteigen gedacht.
In den bereitgestellten Containern dürfen deshalb keine Gartenabfälle, kein Rasenschnitt, kein Müll und keine anderen Abfälle entsorgt werden.
Laub von privaten Grundstücken muss von den Eigentümern selbst entsorgt oder beispielsweise im eigenen Garten kompostiert werden.
Acht Laubcontainer in den Ortsteilen
Die kostenlosen Container werden an folgenden Stellen aufgestellt:
- Hartmannsdorf: Buswendeschleife und Hartmannsdorfer Landstraße
- Lubolz: Klein Lubolz am Denkmal und Groß Lubolz am Denkmal
- Neuendorf: Grünfläche am Sportplatz
- Radensdorf: erste Parkfläche am Dorfgemeinschaftshaus und Kopsa
- Steinkirchen: Dorfaue an der Feuerwehr
- Treppendorf: an der alten Feuerwehr
Damit stehen insgesamt acht Container in den Ortsteilen zur Verfügung.
Zusätzliche Annahmestelle beim Baubetriebshof
Neben den Containern richtet die Stadt eine zentrale Annahmestelle beim Baubetriebshof ein.
Sie ist freitags und samstags jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Hintereingang am Parkplatz Burglehn.
Bei der Abgabe muss ein Personalausweis vorgelegt werden, da das kostenlose Angebot ausschließlich für Einwohner von Lübben vorgesehen ist.
Laub vom eigenen Grundstück darf nicht hinein
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Laub und andere Gartenabfälle von privaten Grundstücken nicht über die kostenlosen Container entsorgt werden dürfen.
Für privates Laub nennt die Stadt unter anderem die Kompostierung im eigenen Garten oder die Entsorgung über Laubsäcke. Größere Mengen können kostenpflichtig zur Privatanlieferstation in Ratsvorwerk gebracht werden.
Das Verbrennen von Laub oder die Entsorgung im Wald sind nicht erlaubt.
Laub nicht auf Straße oder in Rinnstein kehren
Auch bei der Reinigung angrenzender öffentlicher Gehwege gibt es etwas zu beachten: Das zusammengekehrte Laub darf nicht einfach in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn geschoben werden.
Mit der kostenlosen Laubentsorgung in Lübben will die Stadt die Bürger bei der Beseitigung des Laubs von Straßenbäumen und öffentlichen Bürgersteigen unterstützen.
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