Ein Mann in Handschellen

Haftstrafe für 54-jährigen Mann aus Vetschau

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Das Wochenende im Ticker – 14./15.03.2026“.Liveblog ansehen

Ein 54-jähriger Mann aus Vetschau ist am Amtsgericht Senftenberg wegen Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Dateien zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg Hunderte Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen hatte.


Prozess am Amtsgericht Senftenberg

Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichter Harald Rehbein ging es um zwei Tatkomplexe:
Die Ermittler werfen dem Mann vor, zwischen April 2020 und März 2023 insgesamt 90 Fälle begangen zu haben. Auf den sichergestellten Dateien waren laut Gericht Kinder unter 14 Jahren zu sehen, die Opfer schwerer sexueller Übergriffe wurden. Teilweise zeigten die Aufnahmen auch Gewalt, Fesselungen oder Knebelungen.

Der Angeklagte gestand die Taten im Prozess. Er räumte ein, die Inhalte selbst heruntergeladen zu haben. Als Motiv nannte er eine Entwicklung, die er selbst als Sucht bezeichnete.


Angeklagter bereits einschlägig vorbestraft

Bei der Urteilsfindung spielte auch die Vorstrafenliste des Mannes eine wichtige Rolle.
Er war bereits zuvor wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden.

Nach Angaben des Gerichts hatte ihn diese frühere Strafe jedoch nicht davon abgehalten, erneut strafbare Inhalte aus dem Internet herunterzuladen.

Zudem wurde der Mann erst Ende Februar 2026 in einem anderen Verfahren rechtskräftig verurteilt, weil er sexuelle Handlungen an seinem minderjährigen Patenkind begangen haben soll.


Hinweis aus dem Umfeld brachte Ermittlungen ins Rollen

Der Fall kam nicht – wie häufig bei solchen Verfahren – durch internationale Ermittlungen ans Licht.
Stattdessen erhielt die Polizei einen Hinweis aus dem persönlichen Umfeld des Mannes.

Daraufhin konnten Ermittler die Datenträger auswerten und die umfangreichen Dateien sichern.


Urteil: Drei Jahre und drei Monate Haft

Das Gericht folgte am Ende nicht dem Antrag der Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Ausschlaggebend für die Haftstrafe seien laut Gericht vor allem

  • die Schwere der Taten
  • die große Anzahl der Dateien
  • sowie die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht lediglich das umfassende Geständnis beim letztendlichen Urteil.

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Autor: Redaktion

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