Nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Nachbarlandkreis Oder-Spree hat der Landkreis Spree-Neiße eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind mehrere Gemarkungen rund um Guben und Schenkendöbern. Für Geflügelhalter gelten ab dem 25. Februar 2026 klare Einschränkungen.
Newcastle-Krankheit in Spree-Neiße: Diese Gebiete sind betroffen
Am 20. Februar 2026 wurde in Oder-Spree die hochansteckende Viruskrankheit in einem Mastputenbestand amtlich festgestellt. Um den Seuchenbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Teil dieser Zone ist die Gemarkung Bresinchen, ein Ortsteil der Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße.
Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. In dieser liegen anteilig die Gemarkungen Sembten, Groß Drewitz/Drjejce, Lauschütz, Krayne, Grano/Granow, Schenkendöbern sowie Deulowitz.
Was die Tierseuchenallgemeinverfügung konkret bedeutet
Mit Wirkung zum 25. Februar 2026 gilt in den betroffenen Bereichen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Tiere dürfen nicht verbracht werden, außerdem sind besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in Spree-Neiße zu verhindern.
Die Newcastle-Krankheit ist weltweit verbreitet, hochansteckend und anzeigepflichtig. Sie führt häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit Atemnot, Durchfall, neurologischen Störungen und einem deutlichen Rückgang der Legeleistung. Für betroffene Betriebe können erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen.
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