Die wichtigsten Regeln zur Geflügelpest gelten ab sofort nicht mehr überall. Der Landkreis Dahme-Spreewald hebt einen Großteil der Stallpflicht auf und reagiert damit auf die entspanntere Lage. Für viele Halterinnen und Halter bedeutet das: Ihr Geflügel darf wieder ins Freiland. Nur in drei klar abgegrenzten Zonen gelten weiter strenge Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Teilweise Aufhebung der Stallpflicht
Nach Wochen voller Einschränkungen kommt jetzt ein Stück Normalität zurück. Der Landkreis lässt einen großen Teil der Vorsichtsmaßnahmen auslaufen. Nur drei Regionen bleiben weiter unter Stallpflicht, weil die Geflügeldichte hier besonders hoch ist.
Diese drei Bereiche sind festgelegt worden, um mögliche Infektionsketten schnell zu stoppen.
Wo die Geflügelpest-Regeln weiter gelten
Im Norden des Landkreises bleiben zwei große Schutzzonen bestehen – von Niederlehme bis Groß-Köris und von Wolzig bis Münchehofe.
Im Süden ist der Bereich um Lübben, Radensdorf, Alt Zauche mit Wußwerk sowie Neu Zauche mit Briesensee betroffen.
Alle anderen Gemeinden dürfen ihr Geflügel wieder im Freiland halten. Eine aktualisierte Karte mit allen Restriktionszonen stellt der Landkreis online bereit.
Geflügelpest: Was Halter jetzt wissen müssen
Trotz der Lockerungen bleibt die Lage sensibel. Die Veterinärbehörde bittet alle Menschen im Landkreis, tote Wildvögel sofort zu melden und – wenn möglich – bei der Bergung zu unterstützen. Tierkadaver können weiterhin eine Quelle für Infektionen sein, auch für Säugetiere.
In Brandenburg gab es zuletzt mehrere Fälle, bei denen Freigänger-Katzen an der Geflügelpest erkrankt sind.
Märkte und Ausstellungen bleiben verboten
Auch wenn die Stallpflicht vielerorts fällt: Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind weiterhin komplett untersagt. Damit sollen unnötige Kontakte zwischen Tieren vermieden werden.
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