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Ganztag in Brandenburg: Land und Kommunen einigen sich auf neuen Rechtsanspruch

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 3. Dezember 2025“.Liveblog ansehen

Ab August 2026 gilt in Brandenburg ein klarer bundesweiter Anspruch auf ganztägige Betreuung – ein Meilenstein für Familien, Schulen und Kitas. Land und Kommunen haben sich jetzt auf die konkrete Umsetzung des neuen Ganztag-Modells geeinigt und damit eine entscheidende Hürde genommen.


Was der neue Ganztag-Anspruch wirklich bedeutet

Alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, erhalten einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Und zwar an fünf Tagen pro Woche, acht Stunden täglich – inklusive Ferien.
Damit schafft Brandenburg erstmals eine durchgehende, verbindliche Struktur, die Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Alltag deutlich entlasten soll.

Gleichzeitig war die Umsetzung für viele Beteiligte ein Kraftakt. Vor allem die Abstimmung von Zuständigkeiten, Kosten und Übergängen zwischen Schule und Hort stellte Kommunen und Land vor große Herausforderungen.


Gemeinsamer Durchbruch: Was Land und Kommunen vereinbart haben

Jugendministerium und kommunale Spitzenverbände haben sich auf Eckpunkte geeinigt, die den neuen Ganztag verlässlich regeln. Im Mittelpunkt stehen:

  • Eine verbindlichere Zusammenarbeit von Schule und Hort
  • Die Finanzierung der konnexitätsbedingten Mehrbelastungen
  • Klare Regeln für Ferienbetreuung, Übergangszeiten und Wegekonzepte
  • Besondere Maßnahmen für Kinder an Förderschulen

Bildungsminister Steffen Freiberg spricht von einem „wichtigen Schritt nach vorn“, der nur mit intensiver Vorbereitung möglich gewesen sei. Seit Herbst 2024 haben mehrere Arbeitsgruppen konkrete Lösungen erarbeitet.


Warum der Ganztag als Chance für Bildungsqualität gesehen wird

Die kommunalen Vertreter betonen die Chance, die der neue Ganztag für Lern- und Freizeitangebote eröffnet. Wenn Schule und Hort enger zusammenarbeiten, können Tagesstrukturen besser abgestimmt und pädagogische Angebote sinnvoll verzahnt werden.

Der Landkreistag sieht darin einen Motor für mehr Qualität und bessere Organisationsabläufe. Auch der Städte- und Gemeindebund hebt hervor, dass viele Kommunen schon seit Jahren Ganztagsmodelle erfolgreich leben – nun aber zusätzliche Finanzierungsfragen geklärt werden mussten.


Neue gesetzliche Anpassungen geplant

Damit die Umsetzung gelingt, müssen mehrere Gesetze und Verwaltungsvorschriften überarbeitet werden, darunter:

  • Kindertagesstättengesetz (KitaG)
  • Brandenburger Schulgesetz
  • Verwaltungsvorschriften Ganztag

Diese Anpassungen sollen eng verzahnt werden mit der Neuordnung der Kitafinanzierung.

Obwohl Brandenburg bereits heute einen großen Teil der Betreuungspflichten erfüllt, zeigen sich mit der bundesrechtlichen Ausweitung noch Lücken: vor allem bei Ferienangeboten, Betreuungswegen und beim Übergang zwischen Schul- und Hortstrukturen. Für alle Punkte liegen nun klare Lösungswege vor.


Alle Entwicklungen zum Ganztag, Bildungsreformen und regionalen Entscheidungen findet ihr jederzeit auf radiocottbus.de.

Autor: Redaktion

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