In Cottbus ist am Dienstagnachmittag auf der Gelsenkirchener Allee ein E-Roller mit einem Auto zusammengestoßen. Dabei wurden ein 16-jähriger Fahrer und ein zehnjähriges Kind, das als Mitfahrer auf dem Roller saß, verletzt. Beide kamen mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Der Unfall passierte gegen 14:20 Uhr, die Polizei ermittelt.
Polizei warnt: E-Roller nur allein fahren
Die Cottbuser Polizei nutzt den Vorfall, um auf eine klare Regel hinzuweisen: E-Roller dürfen nur von einer Person gefahren werden. Laut der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) ist die Mitnahme weiterer Personen ausdrücklich verboten. Grund ist die Sicherheitsgefahr – denn E-Scooter sind nicht für zwei Personen ausgelegt. Schon geringe Bewegungen eines Mitfahrers können das Gleichgewicht und die Kontrolle über das Fahrzeug stören.
Ab wann darf man E-Roller fahren?
In Deutschland gilt: E-Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein ist nicht erforderlich. Wer jünger ist oder ohne ausreichende Kontrolle fährt, riskiert Unfälle und Bußgelder.
Diese Strafen drohen bei Verstößen
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 70 Euro rechnen – und in manchen Fällen sogar mit Punkten in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann außerdem die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn der Roller nicht vorschriftsmäßig genutzt wurde.
Fahrzeuge bleiben fahrbereit
Bei dem Zusammenstoß am Dienstag entstand dreistelliger Sachschaden, die Fahrzeuge blieben jedoch betriebsbereit. Die Polizei informierte die Erziehungsberechtigten des 16-Jährigen über den Unfall.

























