Vier Kraniche, die fliegen

Geflügelpest in Dahme-Spreewald: Stallpflicht ab 29. Oktober

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Dienstag, 28. Oktober 2025“.Liveblog ansehen

Im Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab dem 29. Oktober 2025 eine Tierseuchenallgemeinverfügung. Alle Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihr Federvieh im Stall oder in geschützten Ausläufen halten. Der Grund: Die Zahl der Nachweise des Geflügelpest-Virus H5N1 ist in Brandenburg zuletzt deutlich gestiegen. Die Maßnahme gilt zunächst 30 Tage und wird anschließend neu bewertet.


Steigende Zahl verendeter Wildvögel im Landkreis

Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitteilt, wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche tote oder erkrankte Wildvögel im Kreisgebiet entdeckt. Auch in anderen Teilen Brandenburgs breitet sich die hochpathogene Geflügelpest (H5N1) weiter aus.

Die Veterinärbehörde begründet das neue Aufstallungsgebot mit der aktuellen epidemiologischen Lage, der hohen Dichte an Geflügelhaltungen und der besonderen Empfindlichkeit von Puten und Legehennen. Durch den laufenden Vogelzug steigt das Risiko zusätzlich, da viele Wildvögel das Virus über große Distanzen verbreiten können.


Was Geflügelhalter jetzt beachten müssen

Ab dem 29. Oktober 2025 müssen alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – ihre Tiere so sichern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Die Unterbringung kann in geschlossenen Ställen oder in ausbruchssicheren Ausläufen erfolgen, die gegen Wildvögel und deren Kot geschützt sind.

Zudem sind alle Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Zuchtmärkte oder Geflügelschauen, bis auf Weiteres verboten.

Die Behörde bittet die Bevölkerung, verendete Wildvögel zu melden und diese nicht selbst zu entsorgen, da sie mögliche Infektionsquellen darstellen können. Hinweise und Meldewege finden sich auf der Webseite des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.


Schutzmaßnahmen und Biosicherheit

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind strenge Hygienemaßnahmen erforderlich. Geflügelhalterinnen und -halter sollen:

  • Futter, Wasser und Einstreu so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
  • Regenwasser nicht als Tränkwasser verwenden
  • Betriebs- und Schutzkleidung ausschließlich im Stallbereich tragen
  • Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchführen

Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, kann das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel deutlich verringert werden.


Ziel: Schutz der Tierbestände im Landkreis

Die Verfügung gilt zunächst für 30 Tage. Danach wird die Lage neu bewertet, um über eine mögliche Verlängerung der Stallpflicht zu entscheiden. Ziel der Maßnahme ist es, die Verbreitung der Geflügelpest zu stoppen und den Geflügelbestand im Landkreis Dahme-Spreewald zu schützen.

Autor: Redaktion

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