Ab dem 1. Oktober müssen auch in Brandenburg Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser mit der elektronischen Patientenakte (ePA) arbeiten. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung freiwillig – doch was bedeutet das in der Praxis, wie gut sind die Einrichtungen vorbereitet und welche Vorteile bringt die digitale Gesundheitsakte?
Pflicht für Ärzte, Apotheken und Kliniken
Künftig sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, wichtige Befunde, Laborwerte oder Arztbriefe in die ePA einzutragen. So sollen Daten bei weiteren Behandlungen sofort verfügbar sein. Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben bereits automatisch eine ePA – es sei denn, sie haben aktiv widersprochen.
Noch nicht alle Praxen sind vorbereitet: Etwa 20 Prozent warten auf die notwendige Software. Auch viele Krankenhäuser rechnen erst im kommenden Jahr mit einer vollständigen Nutzung. Grund sind aufwendige IT-Anpassungen. Sanktionen wie Honorarkürzungen drohen allerdings erst ab 2026.
Dank der ePA haben Apotheken künftig mit Zustimmung direkten Zugriff auf die digitale Medikationsliste. Das erleichtert Beratungen, verhindert Doppelverordnungen und macht Wechselwirkungen sichtbar. Für Patientinnen und Patienten entfällt das ständige Mitbringen von Medikamentenplänen.
Rechte und Datenschutz
Die Kontrolle über die Daten bleibt bei den Versicherten: Sie können Zugriffsrechte zeitlich begrenzen oder Dokumente verbergen. Jeder Zugriff wird protokolliert. Wer keine ePA möchte, kann bei seiner Krankenkasse jederzeit widersprechen – die Akte wird dann vollständig gelöscht.
Warum die ePA sinnvoll ist
Mit zentral gespeicherten Gesundheitsdaten sollen Behandlungen schneller und sicherer werden. Ärzte sparen Zeit, vermeiden Doppeluntersuchungen und erkennen Risiken wie Arzneimittelwechselwirkungen schneller. Dennoch gibt es Kritik: Die Technik gilt als störanfällig, die Bedienung als kompliziert – und nicht alle Ärztinnen und Ärzte tragen ihre Daten zuverlässig ein.
Die elektronische Patientenakte kommt – mit vielen Chancen, aber auch Startschwierigkeiten. Für Versicherte bleibt sie freiwillig, doch wer sie nutzt, kann von einem besseren Informationsfluss profitieren.
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