Gericht lehnt Umwelthilfe-Eilantrag gegen LEAG ab

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Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe abgelehnt. Die DUH wollte erreichen, dass die Behörde vom Energiekonzern Lausitzer Energie AG (LEAG) zusätzliche finanzielle Sicherheiten einfordert – unter anderem für die Rekultivierung des Tagebaus Jänschwalde im Landkreis Spree-Neiße.


Gericht lehnt eILANTRAG ab

Die Umwelthilfe hatte argumentiert, dass im Zuge der Umstrukturierung der LEAG möglicherweise weniger Geld für Rückstellungen zur Verfügung stehen könnte. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besteht dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Der Eilantrag wurde deshalb abgewiesen.


Nächste Instanz möglich

Gegen den Beschluss können die Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Ob die DUH diesen Schritt geht, ist bislang offen.

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Autor: Redaktion

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