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Richtlinie zum Startchancen-Investitionsprogramm

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Freitag, 22. August 2025“.Liveblog ansehen

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die neue Richtlinie zum Investitionsprogramm Startchancen offiziell in Kraft getreten. Damit fließen in den kommenden Jahren fast 120 Millionen Euro in die Modernisierung und Ausstattung von 110 ausgewählten Startchancen-Schulen in Brandenburg.


Investitionen für bessere Lernbedingungen

Das Geld wird eingesetzt, um moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte zu schaffen. Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Modernisierungen sowie die Anschaffung nachhaltiger und lernförderlicher Ausstattung. Ziel ist eine hohe Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler.


Bildungsminister setzt auf mehr Chancengerechtigkeit

Bildungsminister Steffen Freiberg betonte, dass das bundesweite Programm helfen soll, die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen und den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Die Veröffentlichung der Richtlinie sei „ein bedeutsamer Schritt, diesem Ziel näherzukommen“.


Antragstellung ab Herbst möglich

Die Schulträger werden in Kürze über die genauen Investitionsbudgets informiert. Ab Oktober 2025 können Anträge über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.


Hintergrund zum Startchancen-Programm

  • Es ist das größte Bildungsprogramm der Bundesrepublik, mit einem Umfang von 20 Milliarden Euro bundesweit und einer Laufzeit von zehn Jahren.
  • Brandenburg setzt insgesamt 533,5 Millionen Euro ein, von denen etwa 32.000 Schülerinnen und Schüler profitieren.
  • In Brandenburg nehmen 60 % Grund- und Förderschulen sowie 40 % weiterführende und berufliche Schulen teil.
  • Das Programm ruht auf drei Säulen:
    1. Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung
    2. Chancenbudget für Schul- und Unterrichtsentwicklung
    3. Multiprofessionelle Teams zur Unterstützung von Schülern und Eltern.

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