Brandenburg geht den nächsten Schritt bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Ab sofort prüft der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg (MD), ob die Kliniken im Land die nötigen Qualitätskriterien für ihre beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Nur wer diese Vorgaben einhält, darf die entsprechenden Behandlungen künftig anbieten und abrechnen.
Was die Reform bedeutet
Gesundheitsministerin Britta Müller betont: „Die Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache. Nur so können wir regionale Besonderheiten berücksichtigen und die wohnortnahe Versorgung in allen Teilen Brandenburgs sichern.“ Künftig sollen Behandlungen stärker nach medizinischen statt nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Ziel ist mehr Spezialisierung, bessere Qualität und eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.
So läuft die Prüfung ab
- Alle 54 Krankenhäuser in Brandenburg haben ihre Anträge fristgerecht eingereicht.
- Insgesamt wurden 932 Leistungsgruppen beantragt – von Allgemeiner Chirurgie bis Intensivmedizin.
- Für jede beantragte Gruppe erstellt der MD ein Gutachten.
- Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, die den Prüfprozess gestartet haben.
Gesetzliche Grundlage
Basis ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das seit Dezember 2024 gilt. Es führt die Leistungsgruppen als zentrales Instrument ein. Ergänzend regelt die LOPS-Richtlinie die Qualitätskriterien. In Brandenburg selbst sorgt das Krankenhausentwicklungsgesetz dafür, dass auch die regionalen Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz eingebunden werden.
Was Patientinnen und Patienten davon haben
Die Reform soll für eine verlässliche Versorgungskontinuität sorgen – vom ambulanten Bereich über den stationären Aufenthalt bis hin zur Nachsorge. Durch Spezialisierung und die Konzentration komplexer Leistungen steigt die Behandlungsqualität.