Die Städtebauförderung von Bund und Ländern geht voraussichtlich auch im Jahr 2026 weiter. Zwar steht die offizielle Verwaltungsvereinbarung noch aus, doch Kommunen und interkommunale Kooperationen können bereits bis zum 30. Oktober 2025 Förderanträge stellen. Grundlage ist die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 16. Juli 2025.
Drei bewährte Programme bleiben bestehen
Auch 2026 sollen die drei bekannten Programme fortgesetzt werden:
- Lebendige Zentren – zur Stärkung und Aufwertung von Innenstädten, historischen Stadtkernen und Stadtteilzentren
- Sozialer Zusammenhalt – zur Verbesserung der Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – zur Entwicklung von Brachflächen, Anpassung an den Klimawandel und Förderung neuer Quartiere
Gefördert werden Projekte auf Basis eines kommunalpolitisch beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK), das unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger entstanden ist.
Drittelfinanzierung mit Spielraum
Grundsätzlich erfolgt die Förderung im Verhältnis Bund, Land, Kommune je ein Drittel. In bestimmten Fällen, etwa bei interkommunalen Projekten oder finanzschwachen Kommunen, sind Fördersätze von bis zu 90 Prozent möglich.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
Lebendige Zentren:
Innenstädte sollen zu lebendigen, multifunktionalen Standorten für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur weiterentwickelt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Denkmalschutz.
Sozialer Zusammenhalt:
Ziel ist der gesellschaftliche Zusammenhalt, mehr Sicherheit und Teilhabe, generationen- und umweltgerechte Quartiersentwicklung sowie ein starkes Quartiersmanagement.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung:
Im Fokus stehen Brachflächenentwicklung, Nachverdichtung, Rückbau nicht genutzter Gebäude, Altbausanierung und klimafeste Stadtentwicklung.
Dazu kommen vier spezialisierte Teilprogramme:
- Aufwertung von Quartieren (2/3 Förderung)
- Rückbau leerstehender Wohnhäuser (bis zu 110 €/m²)
- Sicherung und Sanierung alter Gebäude (bis zu 100 % Förderung)
- Rückführung städtischer Infrastruktur (bis zu 90 % Förderung für soziale Infrastruktur)
Auch interkommunale Projekte förderfähig
Gemeinden können auch gemeinsam Projekte planen – etwa zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur oder Daseinsvorsorge. Förderkulissen können dabei sowohl aus bestehenden Stadtumbaugebieten als auch funktional verbundenen Standorten bestehen. Auch hier sind Fördersätze bis 90 % möglich.
Ministerium ruft zur Antragstellung auf
Brandenburgs Infrastrukturstaatssekretär Detlef Tabbert betont:
„Seit fast 35 Jahren ist die Städtebauförderung eine tragende Säule der Stadtentwicklung. Jeder investierte Euro hat sich gelohnt – unsere Städte sind lebenswerter geworden.“
Er ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, die Chance zu nutzen und für das Programmjahr 2026 Förderanträge zu stellen.