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Grundsteuerbescheide in Forst: Was Grundstückseigentümer wissen müssen

21. März 2025


Die Stadt Forst (Lausitz) beginnt Ende März 2025 mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer. Diese Bescheide berücksichtigen die im Rahmen der Grundsteuerreform aktualisierten Grundstückswerte und den aktuellen Hebesatz der Stadt.​

Versand der Bescheide und enthaltene Informationen

Ab der letzten Märzwoche 2025 erhalten Grundstückseigentümer in Forst ihre Grundsteuerbescheide per Post. Diese enthalten neben den Mitteilungen zu den Grundbesitzabgaben auch Informationen zur Hundesteuer. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder Empfänger die folgenden Punkte sorgfältig prüfen sollte:​

  1. Grundsteuermessbetrag: Dieser Betrag wird vom Finanzamt Cottbus festgelegt. Eigentümer sollten sicherstellen, dass der im Bescheid angegebene Messbetrag mit dem Wert aus dem Finanzamtsbescheid übereinstimmt.​
  2. Berechnung der Grundsteuer: Die Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Stadt. Es ist wichtig zu überprüfen, ob diese Berechnung korrekt durchgeführt wurde.​

Vorgehen bei Unstimmigkeiten

Sollten bei der Überprüfung Unstimmigkeiten festgestellt werden, empfiehlt die Stadt folgende Schritte:​

  • Fehlerhafte Übertragung im Bescheid: Bei Abweichungen oder Fehlern im Bescheid sollten sich Eigentümer an das Team Steuern der Stadt Forst wenden. Dies kann persönlich während der Sprechzeiten im Alten Rathaus (Promenade 9) oder telefonisch erfolgen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf den Abgabenbescheiden vermerkt.​
  • Unklarheiten beim Grundsteuermessbetrag: Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt Cottbus der richtige Ansprechpartner.​

Hintergrund zur Grundsteuerreform und aktuellem Hebesatz

Seit 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach den Vorgaben des neuen Grundsteuerrechts berechnet. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen.​

In Forst wurde der bisherige Hebesatz von 405 Prozent beibehalten. Trotzdem müssen viele Hausbesitzer mit einer höheren Steuerlast rechnen, da zahlreiche Grundstücke im Zuge der Reform höher bewertet wurden. Die Stadtverordneten hatten sich gegen eine Anhebung des Hebesatzes auf 460 Prozent ausgesprochen, um ein Defizit im Haushalt zu vermeiden. Dieses Defizit könnte entstehen, da insbesondere Gewerbegrundstücke nach der Reform deutlich niedriger bewertet werden, was zu einer geringeren Steuerlast für deren Eigentümer führt.​ Estador Immobilien

Im zweiten Quartal 2025 plant die Verwaltung einen erneuten Vorstoß, den Hebesatz anzuheben, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Sollte dieser Beschluss gefasst werden, müssten für 2025 neue Bescheide verschickt werden, was für Grundstückseigentümer zu einer Nachzahlung führen könnte.​

Zahlungsfristen und weitere Informationen

Die aktuellen Bescheide basieren auf dem Hebesatz von 405 Prozent und haben eine Zahlungsfrist von vier Wochen. Eigentümer sollten diese Frist beachten, um mögliche Mahngebühren zu vermeiden. Für weitere Informationen und bei Fragen steht das Team Steuern der Stadt Forst zur Verfügung.​

Es ist ratsam, die Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten zeitnah Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um Missverständnisse oder Fehler zu vermeiden.